unser Service im Bereich der
Lohn- / Gehaltsbuchhaltung
von der Stundenerfassung bis zur Erstellung von Bescheinigungen und Meldungen
Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
Wir übernehmen für Sie die komplette Abrechnung Ihrer Mitarbeiter, Stundenaufstellungen Ihrer Arbeiter, Aushilfen und Ihres Geschäftsführers genügen. Wir berücksichtigen alle gesetzlichen Bestimmungen, auch bei der Abrechnung von Minijobs und von Arbeitsverhältnissen in der sogenannten Gleitzone. Sie erhalten Überweisungslisten und Lastschriftaufstellungen für die Krankenkassen, ein ausführliches Lohnjournal und natürlich die Lohnbelege für Ihre Beschäftigten.
Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
Zusätzlich verarbeiten wir die Reisekostenabrechnungen Ihrer Angestellten und berücksichtigen die Pauschalen der Verpflegungsmehraufwendungen. Überstunden Ihrer Mitarbeiter werden auf Arbeitszeitkonten, die wir für Sie pflegen, angespart oder ausgezahlt. Informieren Sie uns kurzfristig, wenn Sie Weihnachtsgeld, Prämien oder andere Sonderzahlungen an Ihre Angestellten leisten möchten. Denken Sie auch daran, dass die private Nutzung von Firmenfahrzeugen mit der 1%-Regelung auf die Lohnabrechnung gehört.
Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
Aus Ihren Anwesenheitslisten, Stempelkarten oder Schichtplänen berechnen wir die Entgelte für Urlaubs-, Feier- oder Krankheitstage. Bitte reichen Sie uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit ein. Wir weisen auch Überstunden-, Wochenend- und Nachzuschläge auf Ihren Lohnabrechnungen aus.
Berechnung von Abschlagszahlungen
In einigen Branchen ist das Zahlen von Abschlägen am Monatsanfang durchaus noch üblich. Das ist kein Problem für uns, wir erstellen Ihnen entsprechende Aufstellungen und Überweisungslisten, auch mehrmals im Monat.
Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag
Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag werden immer auf der Grundlage der individuellen Lohnsteuermerkmale Ihrer Arbeitnehmer berechnet. Bitte stellen Sie uns diese Daten zur Verfügung und informieren uns, wenn ein Beschäftigter die Lohnsteuerklasse wechselt.
Rentenversicherungsbeiträge
Rentenversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber einbehalten und über die Sozialversicherung abgeführt. Wir berücksichtigen den aktuellen Rentenversicherungssatz der Bundesregierung.
Krankenversicherungsbeiträge
Jede Krankenversicherung hat ihren eigenen Beitragssatz. Fast die Hälfte des Versicherungsbetrages müssen Sie als Arbeitnehmer tragen. Daher ist die Angabe der Krankenkasse eine der ersten Angaben, die Sie bei einer Neueinstellung erfragen sollten. Wir behalten den Überblick im Dschungel der vielen deutschen Krankenkassen und legen den richtigen Beitrag zu Grunde.
Arbeitslosenversicherung
Ihre Arbeitnehmer sind in der Arbeitslosenversicherung gemeldet, der Beitrag wird ebenfalls über die Sozialversicherung abgeführt.
Pflegeversicherungsbeiträge
Bei der Pflegeversicherung gibt es Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen. So müssen Arbeitnehmer mit Kindern weniger Beitrag bezahlen, eine Geburt muss mit einer Geburtsurkunde nachgewiesen werden. Um alles andere kümmern wir uns.
Pauschalierte Lohnsteuer
Das Einkommenssteuergesetz erlaubt die Übernahme einer Lohnsteuerpauschale bei Sachbezügen des Arbeitnehmers, wie etwa bei Essenszuschüssen, Geschenken oder bei Gutscheinen. Betriebsprüfer der Finanzämter sind spezialisiert darauf, hier Nachlässigkeiten aufzudecken. Wir kennen die gesetzlichen Bestimmungen genau und berechnen die pauschale Lohnsteuer, wenn es notwendig ist.
Erstellung der Lohnsteueranmeldungen und Krankenkassenbeitragsnachweise
Regelmäßig mit der Lohnabrechnung müssen Meldungen an das Finanzamt zur Lohnsteuer und an die Krankenkassen über die Beiträge erstellt werden. Dabei gibt es enge Fristen, deren Nichteinhaltung sofort Säumniszuschläge zur Folge haben. Oft müssen die Beitragszahlungen an die Krankenkassen geschätzt werden, weil die endgültigen Lohnsummen zum Stichtag noch gar nicht bekannt sind. Im Folgemonat gilt es dann, diese Schätzung wieder zu korrigieren. Ein kompliziertes Verfahren, welches den Aufwand in der Buchhaltung erheblich erhöht hat. Gut, dass wir das für Sie übernehmen.
An- und Abmeldungen sowie Jahresmeldungen bei den Krankenkassen
Bei Neueinstellungen gilt es, den neuen Mitarbeiter zeitnah bei der ausgewählten Krankenkasse anzumelden, ausgeschiedene Angestellte sind abzumelden. Außerdem sind am Jahresende Jahresmeldungen abzugeben. Gerade bei einem großen Mitarbeiterstamm ist es wichtig, hier gründlich zu arbeiten. Das übernehmen wir gern für Sie.
Elektronische Erstattungsanträge nach dem AAG
Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall werden von den Krankenkassen den Arbeitgebern wieder erstattet. Dafür müssen in elektronischer Form Erstattungsanträge gestellt werden. Wir arbeiten mit der entsprechenden Software, so dass Ihnen das Entgelt zeitnah wieder zur Verfügung steht.
Abrechnung von geringfügig Beschäftigten „Mini-Jobs“, kurzfristig Beschäftigten, Vorruheständlern
Geringfügig oder kurzfristig beschäftigt, Rentner, Erwerbsunfähigkeitsrentner, Student, Schüler – für solche Aushilfen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Abrechnung und Anmeldung. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind schwer zu verstehen und haben sich gerade jetzt zum Jahresanfang wieder verändert. Ist der Beschäftigungsstatus Ihrer Aushilfe geklärt, können wir die Abrechnung ganz leicht erstellen. Wir helfen Ihnen, die richtigen Fragen zu stellen.
Kurzarbeitergeld, Sachbezüge
Bei drohendem Auftragsmangel können Sie für Ihre Belegschaft Kurzarbeit anmelden. Die entsprechenden Anträge gibt es beim zuständigen Arbeitsamt. Wir kennen die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und rechnen gern mit Ihnen gemeinsam aus, ob Ihnen Kurzarbeit hilft.
Vermögenswirksame Leistungen
Diese freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers müssen auf der Lohnabrechnung dokumentiert werden. Die Zahlung der Beiträge an Versicherungen oder Bausparkassen berücksichtigen wir bei der Erstellung der Überweisungslisten.
Bescheinigungen – elektronisch oder in Papierform
Lohnbescheinigungen werden immer wieder erfragt, ob sie von Arbeitnehmern für das Arbeitsamt gebraucht werden oder für die Unterhaltsstelle des Jugendamtes oder für die Wohngeldberechnung. Jede Behörde hat ihre eigenen Formulare. Gern füllen wir für Ihre Arbeitnehmer diese Bescheinigungen aus, in Papierform oder elektronisch.
*HINWEIS: Wir übernehmen die Buchhaltung für unsere Mandate mit den nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG erlaubten Tätigkeiten (Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung und Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen) und allgemeine kaufmännische Dienstleistungen.
Wir erteilen keine Rechtsberatungen und übernehmen auch keine Rechtsdienstleistungen, die gemäß § 2 Abs. 1 RDG registrierten Personen vorbehalten sind.