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Birgit-Ellen Bolle - 
BüroServiceBirgit-Ellen Bolle - BüroService

Buchführung* und Service

durch

Birgit-Ellen Bolle

Ihr Partner -  wenn es um Ihre laufende Buchhaltung geht.

 

Ihre Vorteile bei uns: 

  • fachkundig
  • flexibel
  • zuverlässig
  • preiswert
  • qualifiziert

 Unsere Services:  

Fordern Sie hier ein unverbindliches und kostenloses Angebot an!

 

oder

 

verschaffen Sie sich einen ersten Überblick mit unseren aktuellen Infomaterialien -> hier 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unsere Preise 

sind kein Geheimnis 

Je nach Art der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen kommen grundsätzlich folgende Abrechnungsmethoden in Frage: 


Pauschaler Stundensatz / Festpreis
 

Für die freie Mitarbeit in Ihrem Unternehmen mit überschaubarem Umfang der notwendigen Tätigkeiten kann ein pauschaler Stundensatz oder ein Festpreis vereinbart werden. Dies bietet sich auch bei einmaligen oder kurzfristigen Buchführungstätigkeiten und Projektarbeiten an. Auch bei Tätigkeiten mit gleich bleibenden oder sich nur geringfügig ändernden Arbeitsaufwand, kann diese Methode angebracht sein. Die Pauschalbeträge richten Sie nach Dauer und Umfang des Auftrags.  

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Wert- und Zeitgebühren

Die Kosten für die Inanspruchnahme unsere Dienstleistungen im Rahmen der lfd. Finanzbuchhaltung* in unserem System lassen sich im Voraus nur sehr schwer ohne weitere Angaben abschätzen. Der Arbeitsaufwand hängt von der Anzahl der Belege ab und wie einfach oder komplex einzelne Geschäftsvorfälle sind. Auch spielt die Vollständigkeit und die Belegsortierung eine große Rolle. Unser Honorar für die laufende Buchhaltung* richtet sich nach der Gebührentabelle des b.b.h. (Bundesverband der selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter). Diese ist nicht an die Gebührenverordnung der Steuerberater (StBGebV) gekoppelt. In der Gebührentabelle enthalten sind die Möglichkeiten  der Abrechnung von Gebührensätzen nach Wertgebühr und/oder Zeitgebühr.                                                                             

Zeitgebühr je Stunde: 

nach der Art der Tätigkeit   

42,00 – 78,00 Euro
Mindestgebühr je Abrechnungseinheit               (Monat/Quartal/Jahr)    42,00 – 78,00 Euro

 

 

 

 

 

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Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand bzw. je Stück

Für die Übernahme von kurz- oder langfristigen Tätigkeiten im Rahmen unserer kaufmännischen Dienstleistungen (z. B. dem Fakturierservice) oder der Lohnabrechnung orientieren sich die Preise am tatsächlichen Aufwand, der Anzahl und dem Schwierigkeitsgrad der Tätigkeiten, die wir für Sie ausführen sollen. 

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Vergütung für Auslagen

wird zusätzlich in Rechnung gestellt

a) Entgelte für Post und Telekommunikationsdienste           pauschal  5,00 - 15,00 Euro
b) Schreibauslagen pauschal je Seite  0,50 Euro
c) Reisekosten  nach Aufwand, mind. 0,30 Euro/km
d) Materialkosten  nach Aufwand

 

Sonstiges

Alle Leistungen, die nicht mit einer Pauschale / Festpreis, nach Gebührentabelle oder tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden bzw. in diesen Beträge nicht enthalten sind, da es sich um gesondert abzurechnende Leistungen handelt, werden mit einem Stundensatz von 29,00 bis 59,00 € abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt.

 

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %

 

Wir bemühen uns stets um eine leistungsgerechte Abgeltung. Sämtliche oben angegebenen Berechnungsmethoden bieten genügend Freiraum, um die Kosten aufwandsgerecht kalkulieren zu können.

 

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HINWEISE:

 Eine gut vorbereitete Buchhaltung mit vollständigen Belegen spart Zeit und Kosten! 

 Bitte fordern Sie unsere aktuelle Preistabelle für weitere Details an.

 

*HINWEIS: Wir übernehmen die Buchhaltung für unsere Mandate mit den nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG erlaubten Tätigkeiten (Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung und Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen) und allgemeine kaufmännische Dienstleistungen.

Wir erteilen keine Rechtsberatungen und übernehmen auch keine Rechtsdienstleistungen, die gemäß § 2 Abs. 1 RDG registrierten Personen vorbehalten sind. 

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